Zum Beitritt berechtigt sind Firmen mit Sitz oder einer Zweigniederlassung in Geuensee.
Ebenfalls zum Beitritt berechtigt sind Geschäftsleitungsmitglieder, welche in Geuensee wohnhaft sind, ihre Firmen aber an einem Standort ausserhalb von Geuensee haben.
Mitglieder, die aufgrund eines Firmen- oder Wohnsitzwechsels nicht mehr in Geuensee ansässig sind, können weiterhin Mitglied im Unternehmer-Netzwerk Geuensee (=UNG) bleiben.
Für Fragen und Auskünfte zum Beitritt stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie ganz einfach Kontakt auf mit einem Mitglied aus unserem Vorstand.